Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach § 5 FZV
Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ bestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen.
Bei Zweifeln, ob die Mängeleinstufung korrekt ist, wenden Sie sich bitte an uns.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug Probleme mit der Beleuchtung, den Reifen oder dem Auspuff hat, empfehlen wir den Gang zur Fachwerkstatt.
Lassen Sie diese Schäden schnellstmöglich beheben