Abgasuntersuchung am PKW (AU)

AU-Plakette entfällt ab 1. Januar 2010. Abgasuntersuchung wird in Hauptuntersuchung integriert. Künftig nur noch eine Plakette am Fahrzeug.

Die Abgasuntersuchung (AU) an Fahrzeugen hat durch die mehrfach verschärfte Abgasgesetzgebung zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Ab 1. Januar 2010 ist die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ – wie sie in Zukunft heißt – ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Nur wenn das Fahrzeug auch die Untersuchung der Abgase besteht, erhält es künftig die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Die alte AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Die neue Untersuchung als Bestandteil der HU darf wie bisher auch von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ durchgeführt werden. Bei der Hauptuntersuchung führt der Prüfingenieur auch die Untersuchung der Abgase durch, es sei denn, ihm wird der Prüfnachweis einer anerkannten AU-Werkstatt vorgelegt. Die Untersuchung der Abgase darf maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein.

Die alte AU-Plakette wird nach bestandener HU vom Prüfingenieur entfernt. Sollten nach dem Entfernen Kratzspuren oder Klebereste auf dem Kennzeichen verbleiben, werden diese auf Wunsch kostenlos bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnern mit einer speziellen Reparaturplakette abgedeckt.

Für den neuen Prüfnachweis der Abgase besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeughalter. Die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.

 

Abgasuntersuchung an Motorrädern (AUK)

Alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle müssen im Rahmen der HU zusätzlich die Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) bestehen.

Beides sollte für ein ordentlich gepflegtes Motorrad kein Problem sein. Das liegt schließlich auch im eigenen Interesse des Besitzers, denn bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit.

Dennoch stellen die Prüfer bei Hauptuntersuchungen an mehr als 50 Prozent aller geprüften Fahrzeuge Mängel fest. Viele davon sind so gravierend, dass die Erteilung der Plakette verweigert werden muss. Die erneute Vorführung kostet Zeit und Geld. In vielen Fällen wäre das sogar sehr leicht vermeidbar, wenn es zum Beispiel nur darum geht, kleinere Reparaturen vorher selbst durchzuführen.

Checklisten sind hier sehr hilfreich. Die GTU Gesellschaft fur Technische Uberwachung hat eine solche speziell fur Motorradfahrer aufgelegt.

Hier geht es zu den Checklisten...